Was sind Assistenztiere?
Ein Assistenztier ist kein Haustier, sondern ein speziell ausgebildeter Begleiter, der Menschen mit Behinderungen im Alltag unterstützt. Als Gastgeber dürfen Sie Gäste mit Assistenztieren nicht abweisen und dürfen dafür keine zusätzlichen Gebühren verlangen.
Die häufigsten Assistenztiere sind Hunde. Zu den typischen Einsatzbereichen gehören:
- Blindenhunde für blinde und sehbehinderte Menschen
- Signalhunde für gehörlose und schwerhörige Menschen
- Anfallwarnhunde für Menschen mit Epilepsie
- Assistenzhunde für weitere Bedürfnisse
Was bedeutet das für Gastgeber?
- Keine Zusatzkosten: Da Assistenztiere keine Haustiere sind, dürfen Sie keine Tiergebühr und keinen Aufpreis für zusätzliche Reinigung verlangen.
- Zugang zu allen Bereichen: Assistenztiere müssen in alle Bereiche der Unterkunft, die Gästen offenstehen, mitgenommen werden dürfen.
- Haustierregeln gelten nicht: Auch wenn Ihre Ferienunterkunft nicht tierfreundlich ist, müssen Sie den Gast mit Assistenztier aufnehmen.
- Gleichbehandlung: Gäste mit Assistenztieren müssen genauso behandelt werden wie alle anderen Gäste.
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet die Mitgliedstaaten, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen und privaten Räumen zu gewähren. Dazu gehören auch Ferienunterkünfte. Als Gastgeber in der Europäischen Union gilt diese Regelung auch für Sie.
Weitere Informationen finden Sie in der UN-Behindertenrechtskonvention (CRPD).
Die nationalen Regelungen in den einzelnen europäischen Ländern finden Sie hier:
Bei Fragen zur Anwendung der Regeln in Ihrem Land wenden Sie sich gerne an Ihr lokales Holidu-Team.
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