Die französische ELAN-Verordnung regelt, wie Gastgeber Ferienunterkünfte in Frankreich vermieten dürfen. Wer in Frankreich vermietet, muss die Registrierungspflicht, Vermietungsgrenzen und Meldepflichten kennen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Was ist die ELAN-Verordnung?
Das Gesetz ELAN (Évolution du Logement, de l’Aménagement et du Numérique) stammt aus dem Jahr 2018 und wurde später erweitert. Es legt fest, wie Vermieter von Ferienwohnungen und möblierten Unterkünften in Frankreich arbeiten müssen. Ziel ist mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt.
Welche Pflichten gelten für Gastgeber?
- Registrierungsnummer: Jede Unterkunft benötigt eine Registrierungsnummer der zuständigen Gemeinde. Diese Nummer muss in Ihrer Anzeige angegeben werden.
- Vermietungstage: Ihr Hauptwohnsitz darf in der Regel höchstens 120 Tage pro Jahr vermietet werden. Einzelne Gemeinden können kürzere Grenzen festlegen.
- Zweitwohnsitz: Für Zweitwohnungen gilt keine landesweite Tagesgrenze. In großen Städten kann jedoch eine vorherige Genehmigung der Gemeinde erforderlich sein.
- Meldung von Gästen: Je nach Gemeinde müssen Gästedaten gemeldet werden. Dies ist auch für die Kurtaxe relevant.
Wie registriere ich meine Unterkunft?
- Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Rathaus (mairie) und fragen Sie nach den erforderlichen Formularen.
- Füllen Sie das Antragsformular mit Angaben zur Adresse, Größe und Kapazität der Unterkunft aus.
- Nach der Bearbeitung erhalten Sie Ihre Registrierungsnummer. Hinterlegen Sie diese in Ihrem Gastgeberkonto.
Was ist das Klassifizierungssystem „Meublé de Tourisme“?
Die Klassifizierung „Meublé de Tourisme“ ist freiwillig. Eine akkreditierte Stelle prüft Ausstattung, Komfort und Service Ihrer Unterkunft und ordnet sie einer Kategorie von 1 bis 5 Sternen zu. Eine Klassifizierung kann die Sichtbarkeit und das Vertrauen potenzieller Gäste stärken.
Wie bleibe ich dauerhaft konform?
- Führen Sie eine genaue Übersicht über die vermieteten Tage.
- Informieren Sie sich regelmäßig über Änderungen bei den offiziellen Stellen oder bei Ihrer Gemeinde, da sich Regelungen weiterentwickeln können.
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