Die Kanarischen Inseln haben einen neuen rechtlichen Rahmen für Viviendas Vacacionales (VV), also Ferienunterkünfte, eingeführt. Ziel ist ein besseres Gleichgewicht zwischen Tourismus und dem Wohnbedarf der Einheimischen. Die folgenden sieben Punkte zeigen, was Gastgeber jetzt wissen sollten, um compliant zu bleiben.

Welche Rolle spielen die Gemeinden (Ayuntamientos) bei den neuen Regeln?

Die Gemeinden werden künftig festlegen, in welchen Gebieten Ferienvermietungen erlaubt sind. So sollen Overtourism in dicht besiedelten Zonen verhindert und ausreichend Wohnraum für Einheimische gesichert werden. Die Zonen sind noch nicht festgelegt, daher sollten Sie die Mitteilungen Ihrer lokalen Gemeinde im Blick behalten.

Gibt es Begrenzungen beim Neubau für Ferienvermietungen?

Ja, Neubauten unterliegen strengeren Vorgaben. Maximal 10 % neuer Gebäude dürfen für die Ferienvermietung genutzt werden. Noch unklar ist, ob dafür eine eigene Genehmigung nötig ist oder ob die Regel mit dem Mindestalter von 10 Jahren für Gebäude verknüpft wird. Zudem sollen die Vorgaben für "Grüne Inseln" verschärft werden. Welche Inseln darunterfallen, ist noch nicht bestätigt.

Brauche ich vor dem Start eine Genehmigung?

Ja, neue Ferienunterkünfte benötigen vor dem Betrieb eine Genehmigung des zuständigen Inselrats (Cabildo). Außerdem müssen Sie sich auf die geplanten Inspektionen einstellen.

Dürfen Ferienunterkünfte in geschützten Gebieten betrieben werden?

Nein, Immobilien in folgenden Gebieten sind für die Ferienvermietung nicht zulässig:

  • Nationalparks
  • Naturschutzgebiete
  • Gebiete mit hohem Umweltwert

Bestehende Ferienvermietungen in diesen Gebieten sind von diesem Verbot nicht betroffen.

Welche Qualitäts- und Nachhaltigkeitsstandards gelten künftig?

Um Qualität und Umweltverantwortung zu stärken, sind neue Anforderungen vorgesehen, darunter:

  • Eine Mindestfläche von 35 m²
  • Barrierefreiheit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität (noch in Definition, möglicherweise mit aufwendigen Umbauten verbunden)

Die endgültige Liste der Nachhaltigkeits- und Qualitätsstandards steht noch zur Genehmigung aus.

Was gilt für bestehende Ferienvermietungen?

Wenn Sie bereits eine Ferienvermietung betreiben, können Sie diese unbegrenzt weiterführen. Die Lizenz ist jedoch nicht übertragbar: Sie gehört dem Betreiber und nicht der Immobilie. Bei einem Verkauf der Immobilie geht sie also nicht automatisch auf den neuen Eigentümer über. Auf den Balearen ist das anders, dort ist die Lizenz an die Immobilie gebunden.

Für Objektverwalter gilt: Bestehende Ferienunterkünfte können noch 5 Jahre verwaltet werden, bei Einhaltung der neuen Vorschriften bis zu 10 Jahre. Dieser Punkt wird noch diskutiert und kann sich ändern.

Welche Anforderungen gelten für neue Ferienvermietungen?

Wer eine neue Ferienunterkunft eröffnen möchte, sollte folgende voraussichtliche Anforderungen im Blick behalten:

  • Ein Mindestalter des Gebäudes von 10 Jahren (wird noch diskutiert)
  • Eine Genehmigung der zuständigen Gemeinde (Ayuntamiento)
  • Die Einhaltung aller neuen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften
  • Keine Lage in geschützten oder eingeschränkten Gebieten

Bei weiteren Fragen zu den neuen Vorschriften wenden Sie sich gerne an unser Support-Team.

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