Die Kurzzeitvermietung auf den Kanarischen Inseln wächst, und neue Vorschriften sollen das Vermieten sicherer und verantwortungsvoller machen. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?

Es gibt noch kein genaues Datum. Das Gesetz wird voraussichtlich zwischen April und Mai 2025 veröffentlicht. Erst dann wird festgelegt, wie lange Gastgeber Zeit haben, sich anzupassen.

Gibt es einen Gesetzesentwurf zur Einsicht?

Ja, den aktuellen Entwurf können Sie hier einsehen.

Ist die Lizenz jetzt schon verpflichtend?

Noch nicht. Derzeit drohen keine Strafen für fehlende Lizenzen, und niemand kann dafür gemeldet werden. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, ist die Lizenz jedoch Pflicht, um weiterhin vermieten zu dürfen. Deshalb sollten Gastgeber ihre Lizenz rechtzeitig vorbereiten.

Ist für die Gästeregistrierung eine Lizenz für Ferienwohnungen (VV) erforderlich?

Nein, für die Gästeregistrierung ist keine VV-Lizenz erforderlich.

In welchen Gemeinden dauert die Bearbeitung von Lizenzanträgen länger?

In einigen Gemeinden dauert die Bearbeitung aufgrund hoher Antragszahlen und begrenzter Verwaltungskapazitäten länger:

  • Lanzarote: Playa Blanca, Teguise
  • Teneriffa: Arona (etwa ein Monat), Güímar, Candelaria, El Rosario, Garachico, Puerto de la Cruz
  • Gran Canaria: Agaete, Agüimes
  • La Palma: Auf der gesamten Insel sind neue VV-Anträge derzeit ausgesetzt, da der Cabildo (die für diese Genehmigungen zuständige Behörde) nicht auf Anfragen reagiert.

Ab wann ist die Gästeregistrierung im SES und über die Ventanilla Única verpflichtend?

Die Gästeregistrierung im SES ist bereits verpflichtend. Die Ventanilla Única (zentrale Anlaufstelle für Verwaltungsverfahren) ist für Juli bestätigt.

Wie wird die Declaración responsable für die VV-Lizenz eingereicht?

Die Declaración responsable (Verantwortungserklärung) wird online über die Website der Regierung der Kanarischen Inseln eingereicht. Dafür ist ein digitales Zertifikat erforderlich. Wenn Sie den Vorgang nicht selbst abschließen können, kann Ihr Berater das für Sie übernehmen.

Das Verfahren ist kostenlos. Nach der Einreichung prüft die zuständige Behörde den Antrag und antwortet. Zuständig ist je nach Gemeinde das Rathaus oder der Cabildo. Nach Abschluss erhalten Sie per E-Mail ein Dokument mit Ihrer Signaturnummer.

Konnte dieser Artikel Ihre Frage beantworten?

Möchten Sie uns kontaktieren?

Wir sind hier, um zu helfen. Sie können uns direkt kontaktieren, wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben.

Kontaktieren Sie uns